Von Elmar Krüsmann
In dieser Rubrik behandeln unsere Partner von der Kanzlei Winheller aktuelle Rechtsthemen aus dem Bereich Fundraising, Spenden und Stiftung. Heute: Elmar Krüsmann, Rechtsanwalt. Er ist auf die Beratung von Non Profit-Organisationen, Stiftungen sowie vermögenden Privatpersonen spezialisiert.
Digitales Spenden ist bekannt: Einfach schnell über die Website auf „spenden“ klicken, das Paypal-Konto verbinden und die gewünschte Summe übertragen. Viele Non Profit-Organisationen (NPO) wollen nun aber ein Stück weiter gehen: Spenden mit Kryptowährungen. Prominent hatten im letzten Jahr Organisationen wie die SOS-Kinderdörfer mit Spenden oder der WWF mit dem Kauf von NFTs geworben. Auch andere Organisationen ziehen nach und wollen Kryptowährungen zum Fundraising nutzen. Aber kann man mit Kryptowährung genauso umgehen wie mit „normalen“ Spenden? Nein, denn Kryptowährungen bringen ganz eigene Besonderheiten und Fragestellungen mit sich.
Blockchain, Coin, NFT und Token?
Stark im Kommen oder schon wieder vorbei? Kryptowährungen erreichen jetzt auch den Spendenmarkt.
Quelle: Pixabay
Zunächst sollten die Grundbegriffe im Umgang mit Kryptowährung klar sein. Kryptowährung bezeichnet digitale Vermögenswerte, die als Tauschmittel fungieren. Die Besonderheit ist, dass die Verteilung dieser Kryptowerte auf einer sog. Blockchain festgehalten ist. Eine Blockchain funktioniert dabei wie eine Datenbank, die aufgrund aufwendiger Verschlüsselungstechniken vor Manipulation gesichert ist. Entstanden ist die Idee zur Kryptowährung um die Zeit der Finanzkrise im Jahr 2008. Die Entwickler wollten eine Währung erschaffen, bei der jede Transaktion einsehbar ist und somit Korruption, Insiderhandel, usw. Einhalt gebieten. Die Datenbank, also die Blockchain, ist auf verschiedenen Servern weltweit gesichert und öffentlich einsehbar.
Kryptowährungen gibt es verschiedene. Am bekanntesten sind wohl Bitcoin und Ethereum. Die einzelnen Einheiten der Kyptowährungen werden als sog. Coins bezeichnet.
Ein NFT (Non-Fungible Token) ist ein Token, der einen bestimmten Gegenstand in einer Blockchain darstellt. Sie sind einmalig und nicht teilbar. Daher können sie, anders als ein Coin nur als Ganzes erworben werden. Aufmerksamkeit haben NFTs dadurch erlangt, dass über sie digitale Kunstwerke ersteigert werden können. Dabei enthält ein NFT eine Datei, in welcher Kunstwerke oder auch z. B. Lieder enthalten sein können. Durch den Kauf eines NFT kann man auf die entsprechende Datei zugreifen und den Inhalt öffnen. Ein NFT funktioniert also in etwa wie eine Lizenz. Die Besonderheiten an den vom WWF versteigerten Kunstwerken war, dass diese nur digital existieren und eben nur über NFTs gekauft werden konnten.
Wie funktionieren Kryptospenden in der Praxis?
Spenden in Kryptowährungen zu erhalten, ist ein Trend, der sich zunächst in den USA verbreitet hat. Allmählich ziehen aber auch europäische Organisationen nach. Wie eine solche Spende konkret ablaufen kann, lässt sich am Beispiel der SOS-Kinderdörfer nachvollziehen. Hier werden Kryptospenden bei dem Partner Coinbase in einem Wallet gesammelt und dann über einen Kryptozahlungsdienstleister in Fiatgeld (= Euro, Dollar, usw.) umgewandelt. Die dadurch gewonnen Mittel sind dann im ideellen Bereich der Organisation anzusiedeln und müssen zur Förderung ihrer gemeinnützigen Zwecke genutzt werden.
Theoretisch ist statt eines Tauschs in Fiatgeld auch der unmittelbare Einsatz der Kryptospenden denkbar, z.B. durch Weitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Einsatz im mildtätigen Bereich.
Das hört sich zunächst einfach an, birgt jedoch verschiedene steuerliche und rechtliche Fragen, die es zu berücksichtigen gilt.
Wie sind Kryptospenden rechtlich und steuerlich einzuordnen?
Kryptowährungen sind nicht als Zahlungsmittel sondern als Sache zu qualifizieren. Folglich sind bei deren Spende die Besonderheiten sog. Sachspenden zu beachten. Dies fängt bei der Spendenbescheinigung an, die den Wert der Sachspende angeben muss. Die Wertermittlung der Sachspende ist von essenzieller Bedeutung, um sie beim Spender steuerlich in Abzug zu bringen. Auch die NPO ist aus steuerlichen Gründen verpflichtet, eine ordnungsgemäße Wertermittlung vorzunehmen. Hierfür bedarf es bei der Kryptospende aber relativ vieler Informationen, über die nur der Spender Auskunft geben kann.
Kommt eine Spende aus dem Privatvermögen, so ist zu klären, ob sie bei einem hypothetischen Verkauf der Sache im Zeitpunkt der Spende zu besteuern wäre. Bei Kryptowährungen aus dem Privatvermögen wäre eine Besteuerung gegeben, wenn der Zuwendende diese nicht länger als ein Jahr hält. Hält er sie länger als ein Jahr, so entfällt die Besteuerung. Problematisch ist an dieser Stelle, dass sich die NPO ein Stück weit auf die Angaben des Spenders verlassen muss.
Stammt die Sachspende aus einem Unternehmens- bzw. Betriebsvermögen, gestaltet sich die Bewertung einfacher. In diesem Fall bestimmt sich der Wert der Spende letztlich danach, zu welchem Wert der Unternehmer die Sache aus seinem Betriebsvermögen entnommen hat. Auf diesen Wert fällt dann allerdings noch Umsatzsteuer auf die Entnahme an.
In beiden Varianten wird deutlich: die Annahme „anonymer“ Kryptospenden wirft Folgefragen und -probleme auf, denn die Fragen zum Wert oder zur Haltedauer lassen sich seitens der NPO nicht klären. Dies kann zur unzureichenden Compliance bei der jeweiligen NPO führen.
Fazit:
Kryptospenden können ein interessantes Mittel zur Spendeneinwerbung sein. Die potentiellen Spendenempfänger sollten jedoch gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater ein den praktischen Umgang mit solchen Spenden und die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen abstimmen.
Elmar Krüsmann
Rechtsanwalt
Kanzlei WINHELLER
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